Steuern

AfA Immobilie: Linear oder degressiv?

Von Taner Topsakal · 7 Min. Lesezeit · 2026

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist einer der größten steuerlichen Vorteile bei Immobilieninvestitionen — und einer der am meisten missverstandenen. Wer die AfA nicht richtig einsetzt, verschenkt bares Geld.

Was ist die AfA überhaupt?

Die AfA ist eine steuerliche Abschreibung auf den Gebäudewert einer Immobilie. Der Gedanke dahinter: Gebäude nutzen sich ab, also darf man diesen Wertverlust steuerlich geltend machen — auch wenn er in der Realität oft gar nicht stattfindet.

Das Grundstück selbst wird nicht abgeschrieben, nur das Gebäude. Deshalb wird für die AfA-Berechnung ein Gebäudewertanteil von typischerweise 80 % des Kaufpreises angesetzt.

Lineare AfA: 3 % pro Jahr

Die lineare AfA ist die Standardmethode für Bestandsimmobilien (Baujahr vor 2023):

Lineare AfA – Beispiel: 350.000 € Kaufpreis
Kaufpreis350.000 €
Gebäudewertanteil (80 %)280.000 €
Jährliche AfA (3 %)8.400 €/Jahr
Monatliche AfA700 €/Monat

Diese 8.400 € pro Jahr reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen aus der Immobilie — auch wenn du tatsächlich keinen Wertverlust erlitten hast.

Degressive AfA: 5 % in den ersten Jahren

Für neuere Immobilien (Neubau oder bestimmte Sanierungen) gibt es die degressive AfA mit 5 % jährlich. Das ist besonders in den ersten Jahren attraktiv, weil mehr abgeschrieben werden kann.

Wie die AfA die Steuer beeinflusst

Die AfA senkt dein zu versteuerndes Einkommen aus der Vermietung. Das funktioniert so:

Steuerberechnung mit AfA
Operativer Überschuss / Monat725 €
− Zinsen / Monat− 888 €
− Monatliche AfA (700 €)− 700 €
= Zu versteuerndes Einkommen− 863 € (negativ!)

Da das zu versteuernde Einkommen negativ ist, fällt keine Steuer an. Diese Verluste können sogar mit anderen Einkünften verrechnet werden — das nennt sich "Verlustzurechnung" und kann deine Lohnsteuer senken.

Wichtig: Die steuerliche Wirkung der AfA ist ein erheblicher Vorteil von Immobilieninvestitionen gegenüber ETFs. Lass diesen Vorteil nicht ungenutzt.

Was ist die AfA-Basis?

Nicht der gesamte Kaufpreis wird abgeschrieben — nur der Gebäudewert. Das Finanzamt erkennt typischerweise 70–80 % als Gebäudewertanteil an. RentAbility rechnet standardmäßig mit 80 %. Für die genaue Aufteilung für dein Objekt empfehlen wir einen Steuerberater.

AfA und Renovierungskosten

Renovierungskosten können unter Umständen zusätzlich abgeschrieben werden — entweder als sofort abzugsfähige Werbungskosten oder als Herstellungskosten (dann über die Nutzungsdauer). Das hängt vom Umfang der Maßnahmen ab. Hier gilt: Steuerberater fragen.

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